Schlaganfall Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe und Netzwerke



Selbsthilfe für Betroffene

Wir organisieren die Selbsthilfe in Sachsen-Anhalt

Eine ganz wichtige Rolle für das neue Leben nach einem Schlaganfall kann neben der medizinischen und therapeutischen Behandlung die Selbsthilfe spielen. Selbsthilfegruppen sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse von Betroffenen und deren Angehörigen, die wertvolle Hinweise zur Bewältigung der neuen Lebensfragen liefern.
Der Schlaganfall Landesverband vermittelt Betroffenen, eine, in seiner Region ansässige Selbsthilfegruppe. Wir sind behilflich bei der Gründung und Organisation von Selbsthilfegruppen. Neuanmeldungen sind absolut erwünscht. Auf unserer Homepage finden Sie alle aktuell aktiven Gruppen.

 

Selbsthilfegruppen


 

Erlebnisberichte




Leitfaden zur Gründung einer Selbsthilfegruppe (SHG)

1. Suchen und Finden von Gleichgesinnten
Der Schlaganfall Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. hilft bei der Suche nach Betroffenen und interessierten Angehörigen aus der jeweiligen Region. Wir unterstützen bei der Gründung und sind auch zukünftig an der Seite der Gruppe.

Weitere Möglichkeiten sind:

Kontakte aus der behandelnden Klinik oder Rehabilitationseinrichtung, Empfehlungen aus Ihrem Bekanntenkreis,
Ärzte, Sozialarbeiter und andere Fachleute darüber informieren, dass Sie weitere Interessierte suchen,
Zettel an Anschlagbretter hängen: in der Bücherei, im Gemeindehaus, in Geschäften, in Arztpraxen, Apotheken usw., den Pfarrer fragen, ob er andere Betroffene in der Gemeinde kennt,
im Lokalblatt oder Tageszeitungen eine Anzeige aufgeben oder einen kleinen Artikel veröffentlichen lassen.

2. Ziele setzen und die grundlegende Aufgabe der SHG festlegen

Wenn genügend Interessenten vorhanden sind, sollte sich ein vorläufiger Vorstand finden und mit Planung und Organisation beginnen. Auch hierbei helfen o.g. Institutionen.Es müssen geeignete Räumlichkeiten gefunden wund erste Termine vorbereitet werden.


3. Gründung und Rechtsform
 
- Informelle Selbsthilfegruppen
Sie haben eine Gruppe im Sinn, in der Sie ohne besondere Formalien auskommen wollen?

Wenn sich ein fester Kreis von Personen gebildet hat, die regelmäßig am Gruppentreffen teilnehmen, genügt es meist, dass die Gruppe ein Selbstverständnis formuliert, Ziele benannt und sich über Regeln verständigt hat, an die sich alle halten sollen.
Dies reicht nach innen wie nach außen für vieles aus:
- für die Durchführung der Gruppentreffen
- für die Ansprache Interessierter
- für die Nutzung der Angebote einer Selbsthilfekontaktstelle für die Nutzung von Räumlichkeiten
- für die Aufnahme in ein örtliches Selbsthilfeverzeichnis
- für die Durchführung von Aktionen, zum Beispiel die Mitwirkung an einem örtlichen Selbsthilfetag
ja sogar für manches Förderverfahren.
Dennoch bewegt sich eine solche Selbsthilfegruppe in keinem undefi- nierten rechtlichen Raum. Rechtlich gilt sie als Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR), auch BGB-Gesellschaft genannt.

 
- Eingetragener Verein
Sie erwägen die Rechtsform des eingetragenen gemeinnützigen Vereins (e.V.)?

Insbesondere wenn Sie Spenden oder Bußgelder einwerben oder Förder- mittel beantragen wollen, ist dies zu überlegen, weil diese Rechtsform meist zur Voraussetzung dafür gemacht wird. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden sollten, sind gesetzlich vorgeschriebene Formalitäten zu beachten, damit eine Eintragung beim Amtsgericht / im Vereinsregister erfolgen und eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt ausgesprochen werden kann. Das Wichtigste ist zunächst, sieben Personen zu finden, die mitmachen. 

Dann folgt die Entwicklung und Verabschiedung einer Satzung, in der Aufgaben und Ziele des Vereins sowie Organe und Regularien – zum Beispiel Mitgliedschaft, Vorstand, Mitgliederversammlung – ausformuliert sind.

Es gibt auch die Möglichkeit eines nicht-eingetragenen Vereins, der weniger bürokratisch organisiert ist.
Da die SHG einem bestimmten Zweck dient, ist es angebracht, bereits vor Gründung einen Rahmen abzustecken. Ähnlich wie bei einem Verein, ist der Vorstand, bestehend aus Sprecher, Stellvertreter und Kassenwart ordentlich zu wählen. Wenn dies geschehen ist und genügend Teilnehmer gewählt haben, so ist dies zu protokollieren und mit der Anwesenheitsliste und einer im Vorfeld abgestimmten Satzung, beim Registergericht Stendal einzureichen. 

Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister sollte sofort die Gemeinnützigkeit beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.Erst wenn die Selbsthilfegruppe als gemeinnütziger Verein eingetragen ist, können Fördermittel bei Krankenkassen und anderen Institutionen beantragt werden. Außerdem besteht nur dann die Möglichkeit, Spendenquittungen auszustellen.

Der Schlaganfall Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. unterstützt Ihre Initiative sehr gern. Wir begleiten Sie bei der Gründung und bieten Ihnen eine enge Zusammenarbeit an.
Wenden Sie sich gerne an unser Regionalbüro:

Delitzscher Straße 28 
06112 Halle (Saale)
✆ 0345/ 77571372‬